Monatsbeitrag

 
Grafik: Ältere und Jüngere spielen mit Bauklötzen © Bild von brgfx auf Freepik

Ab dem 01.08.2024 gilt die Elternbeitragssatzung der Stadt Willich für die Teilnahme von Kindern an der „Schule von acht bis eins“ in seiner jeweils gültigen Fassung.

Die Ferienbetreuung ist in dem Monatsbeitrag enthalten.

Die Monatsbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt und werden von der Stadt Willich eingezogen. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis € 42.000 (Stand 04/2024) zahlen keinen Beitrag für die Kinder.

Elternbeiträge in der Schulbetreuung ab 01.08.2024:

Die aktuelle Beitragsstaffel kann auf der Homepage der Stadt Willich (www.stadt-willich.de) abgefragt werden.

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